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KroatienSie haben eine Immobilie in Kroatien gefunden, die Sie kaufen möchten, aber Sie sind ein ausländischer Staatsbürger und wissen nicht, welche besonderen Regeln gelten? Um Ihnen zu helfen, haben wir alle wichtigen Informationen an einem Ort gesammelt.
Der Kauf von Immobilien für Ausländer hat in der Regel zwei Verläufe, je nachdem, ob Sie Bürger der Europäischen Union oder Bürger eines Landes außerhalb der Europäischen Union sind.
Wir haben eine gute Nachricht für Sie - Bürger und juristische Personen aus EU-Mitgliedsstaaten können das Eigentumsrecht an Immobilien in Kroatien unter denselben Bedingungen erwerben, die für Bürger Kroatiens gelten.
Eine Liste und Informationen über die erforderlichen Dokumente für den Kauf und Verkauf einer Wohnung haben wir hier für Sie vorbereitet, und für den Kauf und Verkauf eines Hauses hier.
In diese Kategorie fallen auch die Bürger der Schweizerische Eidgenossenschaft, die zusätzlich verpflichtet sind, bei der Einreichung eines Antrags auf Eintragung des Eigentums beim Grundbuchgericht eine Bescheinigung über die Anmeldung des vorübergehenden Aufenthalts vorzulegen.
Bürger von Ländern außerhalb der Europäischen Union können das Recht auf die Registrierung des Eigentums an Immobilien nur dann ausüben, wenn es sich um ein Land handelt, mit dem Gegenseitigkeit beim Erwerb von Eigentumsrechten besteht.
Informationen über die Gegenseitigkeit beim Erwerb von Eigentumsrechten zwischen der Republik Kroatien und anderen Ländern finden Sie auf der Website des Services e-Citizen.
Wenn Sie Bürger eines Landes sind, mit dem Gegenseitigkeit beim Erwerb von Eigentumsrechten besteht, müssen Sie beim Ministerium für Justiz und Verwaltung einen Antrag auf Erwerb der Rechte stellen. Der Rest des Prozesses ist derselbe wie für kroatische Staatsbürger.
Der schriftlichen Anfrage sollte Folgendes beigefügt werden:
Dem Antrag müssen Sie neben den aufgeführten Unterlagen auch den Nachweis über die Zahlung der Verwaltungsgebühr in Höhe von 35 HRK beifügen.
Die Verwaltungsgebühr in Höhe von 70,00 HRK wird auch für die Entscheidung über den Erwerb von Immobilien und 15,00 HRK für jede eventuelle Ergänzung des Anspruchs (bei fehlenden Dokumenten) bezahlt.
Die Gebühren können über das E-Gebührensystem (e-pristojbe) und auf das vorgeschriebene Konto bezahlt werden, d.h. durch einen universellen Zahlungsauftrag auf das Konto des Staatshaushalts der Republik Kroatien:
Kroatische Staatsbürger müssen ihre OIB neben der Nummer 5002 aufschreiben, und ausländische Staatsbürger müssen die Nummer 721 und ihre OIB neben 5002 aufschreiben.
Der schriftliche Antrag wird direkt beim Verwaltungsamt eingereicht oder per Post an die Adresse geschickt:
Justizministerium der Republik Kroatien
Direktion für Zivil-, Handels- und Verwaltungsrecht
Ulica grada Vukovara 49,
10000 Zagreb.
Für EU-Bürger ist es am einfachsten, Immobilien in Kroatien zu kaufen, denn das Verfahren ist das gleiche wie für kroatische Bürger.
Bürger anderer Länder müssen sich vergewissern, dass ihr Land beim Erwerb von Immobilieneigentumsrechten Gegenseitigkeit mit der Republik Kroatien hat. Wenn diese Bedingung erfüllt ist, brauchen Sie nur die Zustimmung des Ministeriums für Justiz und Verwaltung, um das Eigentum zu registrieren. Der Rest des Verfahrens unterscheidet sich nicht von dem für kroatische Staatsbürger.
Obwohl in beiden Fällen die Prozedur nicht wesentlich komplizierter ist als die für kroatische Staatsbürger, ist der Kauf und Verkauf von Immobilien eine ernsthafte Transaktion, weshalb wir Ihnen empfehlen, einen Immobilienmakler zu beauftragen. Lesen Sie unbedingt die Tipps zur Auswahl eines Maklers, die auf den Immobilienmarkt in Kroatien zugeschnitten sind.