Kauf von Immobilien in Kroatien für ausländische Bürger

Kauf von Immobilien in Kroatien für ausländische Bürger

Sie haben eine Immobilie in Kroatien gefunden, die Sie kaufen möchten, aber Sie sind ein ausländischer Staatsbürger und wissen nicht, welche besonderen Regeln gelten? Um Ihnen zu helfen, haben wir alle wichtigen Informationen an einem Ort gesammelt.

Der Kauf von Immobilien für Ausländer hat in der Regel zwei Verläufe, je nachdem, ob Sie Bürger der Europäischen Union oder Bürger eines Landes außerhalb der Europäischen Union sind.

Wenn Sie ein Bürger der Europäischen Union sind

Wir haben eine gute Nachricht für Sie - Bürger und juristische Personen aus EU-Mitgliedsstaaten können das Eigentumsrecht an Immobilien in Kroatien unter denselben Bedingungen erwerben, die für Bürger Kroatiens gelten.

Eine Liste und Informationen über die erforderlichen Dokumente für den Kauf und Verkauf einer Wohnung haben wir hier für Sie vorbereitet, und für den Kauf und Verkauf eines Hauses hier.

In diese Kategorie fallen auch die Bürger der Schweizerische Eidgenossenschaft, die zusätzlich verpflichtet sind, bei der Einreichung eines Antrags auf Eintragung des Eigentums beim Grundbuchgericht eine Bescheinigung über die Anmeldung des vorübergehenden Aufenthalts vorzulegen.

Wenn Sie Staatsbürger eines Nicht-EU-Landes sind

Bürger von Ländern außerhalb der Europäischen Union können das Recht auf die Registrierung des Eigentums an Immobilien nur dann ausüben, wenn es sich um ein Land handelt, mit dem Gegenseitigkeit beim Erwerb von Eigentumsrechten besteht.

Informationen über die Gegenseitigkeit beim Erwerb von Eigentumsrechten zwischen der Republik Kroatien und anderen Ländern finden Sie auf der Website des Services e-Citizen.

Wenn Sie Bürger eines Landes sind, mit dem Gegenseitigkeit beim Erwerb von Eigentumsrechten besteht, müssen Sie beim Ministerium für Justiz und Verwaltung einen Antrag auf Erwerb der Rechte stellen. Der Rest des Prozesses ist derselbe wie für kroatische Staatsbürger.

Antrag auf Erwerb von Eigentumsrechten ausländischer Personen an Immobilien

Der schriftlichen Anfrage sollte Folgendes beigefügt werden:

  • eine Rechtsgrundlage für den Erwerb des Eigentums (Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Unterhaltsvertrag u. a.) im Original oder in beglaubigter Kopie
  • Eigentumsnachweis des Verkäufers/Veräußerers der betreffenden Immobilie oder Grundbuchauszug, im Original oder in beglaubigter Kopie
  • Bestätigung des für die Stadt- und Raumplanung zuständigen Verwaltungsorgans, je nach Lage der Immobilie, über den Rechtsstatus der Immobilie (ob die Immobilie innerhalb der Grenzen einer städtebaulich vorgesehenen Bauzone liegt).
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit des Erwerbers (beglaubigte Passkopie u.a.) oder Nachweis des Status für juristische Personen (Auszug aus dem Gerichtsregister), wenn der Erwerber eine ausländische juristische Person ist
  • falls die antragstellende Person durch einen Bevollmächtigten vertreten wird, ist eine Vollmacht im Original oder in beglaubigter Kopie vorzulegen
  • wenn die antragstellende Person keinen Bevollmächtigten zu ihrer Vertretung bestimmt hat und sich im Ausland befindet, muss sie einen Bevollmächtigten für die Entgegennahme von schriftlichen Mitteilungen bestimmen, der seinen Wohnsitz in der Republik Kroatien hat

Dem Antrag müssen Sie neben den aufgeführten Unterlagen auch den Nachweis über die Zahlung der Verwaltungsgebühr in Höhe von 35 HRK beifügen.

 Verwaltungsgebühren

Die Verwaltungsgebühr in Höhe von 70,00 HRK wird auch für die Entscheidung über den Erwerb von Immobilien und 15,00 HRK für jede eventuelle Ergänzung des Anspruchs (bei fehlenden Dokumenten) bezahlt.

Die Gebühren können über das E-Gebührensystem (e-pristojbe) und auf das vorgeschriebene Konto bezahlt werden, d.h. durch einen universellen Zahlungsauftrag auf das Konto des Staatshaushalts der Republik Kroatien:

  • IBAN HR1210010051863000160,
  • und die Nummer 64 (Modell) in das erste Feld der standardisierten Zahlungsaufträge zu schreiben,
  • und die Nummer 5002 in das zweite Feld

Kroatische Staatsbürger müssen ihre OIB neben der Nummer 5002 aufschreiben, und ausländische Staatsbürger müssen die Nummer 721 und ihre OIB neben 5002 aufschreiben.

Der schriftliche Antrag wird direkt beim Verwaltungsamt eingereicht oder per Post an die Adresse geschickt:

Justizministerium der Republik Kroatien

Direktion für Zivil-, Handels- und Verwaltungsrecht

Ulica grada Vukovara 49,

10000 Zagreb.

Fazit

Für EU-Bürger ist es am einfachsten, Immobilien in Kroatien zu kaufen, denn das Verfahren ist das gleiche wie für kroatische Bürger.

Bürger anderer Länder müssen sich vergewissern, dass ihr Land beim Erwerb von Immobilieneigentumsrechten Gegenseitigkeit mit der Republik Kroatien hat. Wenn diese Bedingung erfüllt ist, brauchen Sie nur die Zustimmung des Ministeriums für Justiz und Verwaltung, um das Eigentum zu registrieren. Der Rest des Verfahrens unterscheidet sich nicht von dem für kroatische Staatsbürger.

Obwohl in beiden Fällen die Prozedur nicht wesentlich komplizierter ist als die für kroatische Staatsbürger, ist der Kauf und Verkauf von Immobilien eine ernsthafte Transaktion, weshalb wir Ihnen empfehlen, einen Immobilienmakler zu beauftragen. Lesen Sie unbedingt die Tipps zur Auswahl eines Maklers, die auf den Immobilienmarkt in Kroatien zugeschnitten sind.

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